Dez 30
Technische Analyse beim Forex Trading
Posted by admin in Forex on 12 30th, 2010| | No Comments »

Der Handel mit Devisen ist seit einigen Jahren auch für private Anleger möglich, denn durch das Internet kann man über einen Broker mit einem Depotkonto entsprechende Trades durchführen und somit zum Teil recht ansehnliche Renditen erwirtschaften. Natürlich ist das Forex Trading dabei nicht ganz einfach, denn der Devisenhandel hat sich als sehr kurzfristiges Investment erwiesen, da nur so dem schnellen Handelsverlauf auf den Devisenmärkten Rechnung getragen werden kann. Um trotzdem Prognosen für zukünftige Kursverläufe von Währungen aufzustellen, wurde die technische Analyse entwickelt, die sich verschiedener Zahlen- und Rechenmodelle bedient, um durch Zahlen aus der Vergangenheit einen Trend für die Zukunft ableiten zu können.

Bekannte Schemata wiederholen sich häufig

Durch die technische Chartanalyse beim Forex Trading konnte man verschiedene Regelmäßigkeiten ausmachen, die die Kursverläufe aufgrund des Anlegerverhaltens in gewissem Maße determinieren. So gibt es beispielsweise bestimmte Unterstützungen (in Bezug auf Tiefst-Kurse) und sogenannte Widerstände (in Bezug auf Höchstkurse), bei deren Erreichen bestimmte Trends umkehren oder sich Kursausbrüche sogar noch verstärken können. Wenn man es schafft, diese Widerstände und Unterstützungen zu finden, hat man bereits einen guten Grundstein für eine erfolgreiche technische Analyse gelegt und kann zumindest grobe Prognosen abgeben.

Es gibt viele verschiedene Werkzeuge der technischen Analyse

Für die technische Analyse werden verschiedene mathematische Werkzeuge genutzt, um letztlich die benötigten Daten zu erhalten. Eines davon ist der sogenannte Relative-Stärke-Index (RSI), der das Verhältnis zwischen Aufwärts- und Abwärtsbewegungen berechnet und somit eine Auskunft darüber gibt, ob eine Währung überkauft oder überverkauft ist. Darüber hinaus gibt es auch noch die Fibonacci-Zahlen und die Elliot-Wellentheorie, wobei letztere eher einen verhaltenswissenschaftlichen Ansatz verfolgt. Die Möglichkeiten in diesem Bereich sind also wirklich sehr groß und es gibt vielfältige Ansätze, die zum Teil sogar umstritten sind.

Einige Broker bieten technische Analysen zusätzlich an

Wer sich für die technische Analyse im Forex-Bereich interessiert und auf Basis dieser Daten eigene Anlageentscheidungen treffen möchte, sollte sich einen Broker suchen, der diese Informationen zusätzlich anbietet. Dies ist durchaus möglich, wobei die Daten mehr oder weniger ausführlich zur Verfügung gestellt werden. Man sollte bei der technischen Analyse jedoch stets bedenken, dass hier auf Basis von Daten aus der Vergangenheit ein zukünftiger Trend hergeleitet wird, was natürlich nicht immer zu 100% verlässlich ist. Als guter Anhaltspunkt zur Orientierung dürften die Informationen jedoch eine gute Grundlage darstellen, um seine Trades entsprechend zu positionieren. Nutzen Sie die Chancen, die sich daraus ergeben und freuen Sie sich auf tolle Renditen!

Dez 15
Handyvertrag mit fairer Schufa Prüfung
Posted by admin in Handy on 12 15th, 2010| | No Comments »

Die meisten jungen Leute haben ihn und zahlreiche Geschäftsleute brauchen ihn: den Handyvertrag. Mit ihm ist es möglich, je nach Tarif des Vertrages, in das Netz des Anbieters völlig kostenfrei zu telefonieren und Kurzmitteilungen zu verschicken. Die Verträge sind unterschiedlich, denn es gibt auch Verträge, in denen die Kunden in alle Mobilfunknetze völlig kostenlos telefonieren können. Es gilt immer drauf zu achten, was angeboten wird. Man muss so einen Handyvertrag natürlich auch erstmal bekommen.

Dafür geht man in einen Laden, der Handys verkauft, und lässt sich beraten. Man will natürlich die besten Konditionen zum billigsten Preis haben. Und wenn es geht, dann auch noch das aktuellste Handy, das es zum Vertrag dabei gibt, so günstig mitnehmen, wie man es bekommen kann. Nachdem man sich über alles zum Vertrag wichtige unterhalten hat, geht es Richtung Kasse. Dort wird dann, bevor der Kunde sein neues Handy mitnehmen kann, eine Schufa Prüfung durchgeführt. Denn um ein Handyvertrag zu bekommen, muss man eine positive Schufa haben. Das heißt, dass man dem Verkäufer durch Einsicht in die Schufa bestätigt, dass man hundertprozentig zahlungsfähig ist. Diese Schufa Prüfung wird bei jedem Kunden, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und der sich einen Handyvertrag holen möchte, durchgeführt. Bei dieser Schufa Prüfung kommen alle Kreditabfragen, die man mal gemacht hat und auch sonst alles Negative (wie zum Beispiel unbezahlte Rechnung etc.) zum Vorschein. So wollen die Mobilfunkanbieter verhindern, dass sich Leute, die sich keinen Vertrag leisten können, auch keinen bekommen sollten. Eine Auswahl an Anbietern, die einen Handyvertrag trotz negativem Schufaeintag anbieten, findet man bei handygott.de.

Für die, die sich keinen Handyvertrag holen möchten oder können, gibt es die Prepaid Variante. Prepaid hat den Vorteil, dass der Kunde zu jeder Minute, in der er das Handy besitzt, immer genau sein Guthaben abfragen kann. Bei Prepaid hat man den Überblick über seine Kosten. Heutzutage hat allerdings fast jeder Zweite einen Handyvertrag mit einem Mobilfunkanbieter.

Dez 13

Zwei wesentliche Änderungen kommen 2011 auf die Privatversicherten zu:

1. Die privaten Krankenversicherungen erhöhen auch im Jahre 2011 Ihre Beiträge.
2. Die Beitragspflichtgrenze wird im Jahre 2011 gesenkt.

Private Krankenversicherungen kündigen für 2011 Beitragserhöhungen an

Im Schnitt werden die Beiträge um 7 % erhöht. Das ergab eine Befragung von 15 privaten Krankenversicherungen durch “Spiegel Online”. Einige private Krankenversicherungen gaben ihre Beitragsanpassung für 2011 bereits bekannt.

Die Gründe für eine erneute Beitragserhöhung sehen die privaten Krankenkassen in den steigenden Behandlungskosten und in dem rasanten demographischen Wandel in den letzten Jahren. Unsere Gesellschaft altert: Durch einen gestiegenen Lebenskomfort und deutlich verbesserte medizinische Betreuungsleistungen steigt auch die Lebenserwartung der Bundesbürger. Im Gegenzug geht die Geburtenrate in unserem Land zurück.

Beitragserhöhungen nicht einfach hinnehmen

Plant eine private Krankenkasse die Erhöhung ihrer Beiträge, so ist sie verpflichtet, ihre Mitglieder darüber rechtzeitig zu informieren. In solch einem Fall hat der Privatversicherte das Recht auf eine außerordentliche Kündigung, um innerhalb seiner Krankenkasse einen günstigeren Tarif wählen zu können oder in eine andere private Krankenversicherung zu wechseln.

Damit eine außerordentliche Kündigung auch greift, muss der Privatversicherte sein Kündigungsschreiben innerhalb der festgesetzten Frist von 30 Tagen bei seiner Krankenkasse einreichen. Diese Frist beginnt ab dem Tag der Zustellung der Beitragsinformation. Eine reguläre Kündigung eines Versicherungsvertrags ist bei den meisten PKV drei Monate vor Ablauf des Vertragsjahres möglich.

Nicht jeder Privatpatient bringt den Beitragserhöhungen seiner PKV Verständnis entgegen, denn bereits im Jahre 2010 erreichten die Beitragserhöhungen der privaten Krankenversicherungen Spitzenwerte von 30 %.

Im Gegensatz zu den Kassenpatienten können die Privatversicherten mit umfassenderen medizinischen Versorgungsleistungen rechnen. Und dennoch müssen die alljährlichen Beitragserhöhungen von den Mitgliedern der privaten Krankenversicherungen erst einmal verkraftet werden. Stillschweigend hinnehmen müssen die Privatpatienten die angekündigten Beitragserhöhungen indes nicht. Vor einem unüberlegten Wechsel zu einer günstigeren privaten Krankenversicherung ist jedoch abzuraten; günstigere Beiträge einer anderen privaten Krankenversicherung rechtfertigen einen Wechsel keineswegs. Die Leistungen der privaten Krankenkassen differieren enorm. Die unterschiedlichen Leistungsmerkmale sind für einen Laien kaum zu überschauen. Sinnvoll ist in jedem Fall, einen unabhängigen Versicherungsberater aufzusuchen, der den jeweiligen Versicherungsbedarf analysiert und die privaten Krankenversicherungen mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis vorschlägt. Diese Beratungsleistungen sind in den meisten Fällen kostenfrei.

Versicherungspflichtgrenze 2011 sinkt

Im Vergleich zur Jahresbeitragsentgeltgrenze 2010 ist im Jahre 2011 mit einer geringfügig niedrigeren Versicherungspflichtgrenze zu rechnen. Im Jahre 2010 mussten pflichtversicherte Arbeitnehmer ein Brutto-Jahreseinkommen von 49.950 EUR erreichen, um von ihrer gesetzlichen Krankenkasse in eine private Krankenversicherung zu wechseln. Ab 2011 genügt für einen Wechsel in die private Krankenversicherung ein Brutto-Jahreseinkommen von 49.500 EUR. Für die Besserverdienenden entfällt außerdem die Wartezeit von drei Jahren.
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